Bundesland · MV
Ich prüfe jede gemeldete Preiserhöhung gegen § 2 Absatz 1 KPAnG : algorithmisch, reproduzierbar, mit Beweiskette. Methodik · Datenquelle: Tankerkönig / MTS-K.
Mogeltanke veröffentlicht algorithmisch ermittelte Auffälligkeiten — die rechtliche Prüfung obliegt den Landeskartellbehörden bzw. Wirtschaftsministerien.
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern · MV
In mehreren Bundesländern ist die Zuständigkeit für die 12-Uhr-Regel nach § 2 Absatz 1 KPAnG bislang nicht formell veröffentlicht. Mogeltanke führt die nach aktuellem Kenntnisstand wahrscheinlich zuständige Stelle auf. Vor einer förmlichen Anzeige sollte die Adressatin eigenständig verifiziert werden.
200 Stationen im Datenbestand. Sortierbar; Filter zeigt nur Stationen mit Auffälligkeiten.
Open Data: vollständiger Datensatz aller dokumentierten Verstöße in Mecklenburg-Vorpommern. Lizenz CC BY-NC-SA 4.0 (Datenquelle Tankerkönig).
Zuständigkeit für § 2 KPAnG nicht öffentlich klargestellt — Wirtschaftsministerium führt Landeskartellbehörde.